Weltladen Ditzingen, Münchinger Straße 3/1
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Der Verein

Im Oktober 2008 gründeten wir den Eine Welt Verein e.V.
Aufgabe des Vereins ist es, das Verständnis für andere Völker und Kulturen durch dazu geeignete Aktivitäten zu fördern.
Ebenso sollen soziale, ökonomische und ökologische Zusammenhänge aufgezeigt werden.

Dies wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  1. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Förderung des fairen Handels durch den Verkauf fair gehandelter und produzierter Waren
  3. Unterstützung von Entwicklungs- und Hilfsprojekten kirchlicher und anderer Organisationen

Bei unserem Verein kann man sowohl Voll- als auch Fördermitglied werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Eine Welt Verein Ditzingen e.V. - Vereinssatzung

§1 Name und Sitz

(1) Der Verein trägt den Namen "Eine Welt Verein Ditzingen e.V:".
(2) Er hat seinen Sitz in Ditzingen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(4) Der Verein wurde ins Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Aktivitäten, die dazu geeignet sind, hier das Verständnis für andere Völker und Kulturen zu fördern. Ebenso sollen die sozialen, ökonomischen, ökologischen und politischen Bedingungen benachteiligter Länder und die internationalen Verpflechtungen dieser Bedingungen aufgezeigt werden.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Maßnahmen zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
  2. Förderung des Fairen Handels mit Partnern in benachteiligten Ländern, insbesondere durch den Vertrieb fair gehandelter und produzierter Waren.
  3. Unterstützung von Entwicklungsprojekten der Kirchen, der Missionen, sowie vergleichbare Maßnahmen anderer Institutionen.

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat Vollmitglieder und fördernde Mitglieder.
(2) Vollmitglieder können natürliche Personen werden, die den Zwecken und Zielen des Vereins zustimmen.
(3) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Vereinszwecke finanziell oder auf sonstige Weise unterstützen möchten.
(4) Fördernde Mitglieder besitzen für die Wahl des Vorstandes weder das aktive noch das passive Wahlrecht.
(5) Natürliche und juristische Personen können die Aufnahme als fördernde Mitglieder beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrages ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss seitens der Mitgliederversammlung oder Tod.
(7) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds. Der Austritt ist zum Ende des Jahres möglich.
(8) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Möchten Sie gerne Mitglied werden?
Dann kommen Sie bei uns vorbei. Im Weltladen in Ditzingen liegt das Anmeldeformular für Sie bereit.

§5 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit als Vollmitglied 20,00€ und als Fördermitglied 15,00€.

Die genannten Mindestbeiträge sind vorgegeben. Wir freuen uns aber auch sehr über eine höhere Förderung.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
- Mitgliederversammlung
- Beirat
- Vorstand

§7 Mitgliederversammlung (MV)

(1) Die ordentliche MV findet einmal jährlich statt. Die MV wird vom Vorsitzenden oder von einem der stellvertretenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand beschlossene Tagesordnung mitzuteilen.

(2) Die MV ist oberstes Beschlussfassungsorgan des Vereins. Sie entscheidet über:
- Satzungsänderungen
- Erhebung von Beiträgen
- Wahl und Entlastung des Vorstandes und Beirats
- Schaffung von Ausschüssen und deren Kompetenzen
- Ausschluss von Mitgliedern bei vereinsschädigendem Verhalten
- Mietverträge von mehr als einjähriger Dauer oder höherem Volumen als durch die monatlichen festen Einnahmen abgedeckt
- mehrmonatige Anstellung von Hauptamtlichen
- Verwendung von Jahresüberschüssen
- Auflösung des Vereins

(3) Beschlussfähig sind die anwesenden Mitglieder. Die MV beschließt mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen, Abwahl des Vorstandes, Auflösung des Vereins, Ausschluss von Mitgliedern oder die Änderung des Vereinszwecks erfordern eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

(4) Die Beschlüsse der MV werden protokolliert und von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben.

(5) Eine außerordentliche MV kann einberufen werden, wenn dies im Dienste der Vereinsinteressen erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Vorstandsmitglied verlangt wird.

§8 Beirat

(1) Der Beirat unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit und steht ihm außerhalb der MV zur Verfügung.
(2) Der Beirat hat keinen Vertretungsbefugnis für den Verein.
(3) Der Beirat besteht aus bis zu 3 Personsn.
(4) Der Beirat wird von der MV für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

§9 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus:
- einem/einer Vorsitzenden
- zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- Kassierer/in
- Schriftführer/in

(2) Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

(3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zum Amtsantritt des neu gewählten Vorstandes im Amt.

§10 Kassenprüfung

Die MV wählt zwei Kassenprüfer/innen, die nicht zum Vorstand gehören, auf die Dauer von zwei Jahren. Diese prüfen am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung. Die Kassenprüfer erstatten Bericht in der nächstfolgenden ordentlichen MV.

§11 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines in der Satzung festgelegten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen: an die Aktion "Brot für die Welt", Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Landes- und Freikirchen in der BRD und an die bischöfliche Aktion "Miserior" der katholischen Kirche in der BRD, die es ausschließlich für die in §2 Absatz 1 genannten Zwecke zu verwenden haben.

(2) Als Liquidatoren werden der erste Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter und der Kassierer bestellt.

71254 Ditzingen, den 23. Oktober 2008